Betriebsmedizin für Apotheken

Was Sie noch wissen sollten (A-Z)…

Abrechnung
ERGO-MED rechnet Leistungen direkt mit Ihnen ab.

Kontrollen
Wir machen darauf aufmerksam, dass die BGW zukünftig verstärkt Kontrollen
durchführen wird, um die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen zu überwachen.
Sie sollten also, sofern noch nicht geschehen, auch vor diesem Hintergrund zeitnah
eine betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Apotheke herbeiführen.

Kündigung
Die Betreuung kann durch den Apotheker mit mindestens halbjähriger Frist zum Jahresende
gekündigt werden. Für den Fall einer möglichen Erhöhung der Betreuungsvergütung steht Ihnen
ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Meldepflicht
Wenn Sie an der über den AVWL angebotenen Betreuung teilnehmen, bedarf es Ihrerseits keiner
gesonderten Meldung an die BGW, alle insoweit erforderlichen Schritte übernehmen wir für Sie.
Die BGW verzichtet in diesem Fall auch auf Routinebesichtigungen Ihrer Apotheke durch ihr
Aufsichtspersonal.

Nichtmitglieder
Apothekeninhabern, die nicht Mitglied des AVWL sind, steht unser Angebot gleichfalls offen.
Von diesen erhebt der AVWL zur Deckung seines Mehraufwands unabhängig von der Wahl des
Betreuungsmodells eine Verwaltungsgebühr von 130,00 € pro Jahr. Die Vergütung der Leistungen
unserer Rahmenvertragspartner bleibt hiervon unberührt.

Wahlfreiheit
Bei den vorgestellten Wahlmöglichkeiten handelt es sich um ein Angebot des Apothekerverbandes
Westfalen-Lippe in Zusammenarbeit mit seinen Rahmenvertragspartnern mit dem Ziel, Ihnen die
Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen Ihren individuellen Bedürfnissen entsprechend und zugleich
kostengünstig zu ermöglichen. Sie haben selbstverständlich die Möglichkeit, Ihre betriebsmedizinische
und sicherheitstechnische Betreuung ohne Rückgriff auf die AVWL-Rahmenvertragspartner zu
organisieren. Nähere Informationen über die geltenden Anforderungen finden Sie für diesem Fall
unter www.bgw-online.de.

Zusatzleistungen
Nicht im Leistungsumfang enthalten sind besondere Dienstleistungen oder spezielle Beratungen
vor Ort in der Apotheke, die nicht zur notwendigen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz gehören
(z. B. Prüfungen nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften, Erstellung von Brandschutzplänen,
Durchführung von Vorsorgeuntersuchungen, GUntersuchungen, sozialmedizinische Begutachtungen etc.).
Solche Dienstleistungen werden bei Bedarf nach individueller Honorarabsprache mit dem
Apothekeninhaber bzw. verantwortlichen Mitarbeiter erbracht.