Betriebsmedizin für Apotheken

ARBEITSMEDIZINISCHE UND SICHERHEITSTECHNISCHE
BETREUUNG FÜR APOTHEKEN

Seit 1994 besteht nach dem Arbeitssicherheitsgesetz die Pflicht, Ihre Apotheke durch einen
betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Dienst betreuen zu lassen. Um Ihnen die Erfüllung
dieser Anforderungen zu erleichtern und kostengünstig zu gestalten, bieten wir Ihnen hier
verschiedene Dienste an.

Das davon erfasste Dienstleistungsangebot wurde 2004 im Rahmen eines in Kooperation mit
der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) durchgeführten
Pilotprojektes um eine weitere Komponente erweitert – das sog. Leitlinienkonzept. Kern
dieses für kleinere Unternehmen entwickelten Konzeptes war es, den Unternehmer durch
Schulungen in die Lage zu versetzen, die arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen
Probleme seines Unternehmens weitgehend eigenständig zu analysieren und zu lösen. Der
Erfolg dieses mittlerweile beendeten Pilotprojekts hat die BGW bewogen, ein neues, an die
Systematik des Leitlinienkonzepts anknüpfendes Betreuungsmodell aufzulegen, das noch
stärker auf die Eigenverantwortung des Unternehmers setzt und so eine kostengünstige Lösung
bietet: das sog. Unternehmermodell (auch: „Alternative bedarfsorientierte Betreuung“).
Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Vor-Ort-Betreuung (auch: Grund- und anlassbezogene
Betreuung bzw. Regelbetreuung) zu wählen. Diese Betreuungsform nimmt Ihnen als
Unternehmer mehr Arbeit ab, ist im Gegenzug aber auch mit höherem finanziellen Aufwand
verbunden.

Um allen - auch den bisher noch nicht betreuten - Apotheken die Möglichkeit zu geben, ihre
betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung auch künftig nach ihren individuellen
Bedürfnissen kostengünstig sicherzustellen, haben wir diese Betreuung im Einvernehmen mit
der BGW und unseren Rahmenvertragspartnern mit Starttermin 1. Januar 2009 auf eine neue
Grundlage stellen.