Betriebsmedizin für Taxiunternehmer

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische
Betreuung für Taxiunternehmen

seit dem 01.10.2000 bietet die ERGO-MED mit seinen Kooperationspartnern bundesweit
eine Arbeitsschutzbetreuung für Taxiunternehmen zu einem sehr attraktiven Preis an. Aufgrund
gesetzlicher Änderungen und verschärfter Anforderungen der Berufsgenossenschaft sind
wir gezwungen, unser Betreuungskonzept zu überarbeiten.
Basis für die Leistungen sind die
in den §§ 3 und 6 des Arbeitssicherheitsgesetzes beschriebenen Aufgaben von Betriebsmediziner
und Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Nachfolgend möchten wir Ihnen die einzelnen Betreuungsformen näher erläutern:

1. Unternehmerschulung alternativ zur Regelbetreuung

Alternativ zur Einzelmitarbeiterschulung bieten wir ab sofort auch die Unternehmerschulung an.
Dabei lässt sich der Unternehmer, oder dessen Vertreter einmal im Jahr durch die Fachkraft für
Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt soweit schulen, dass er in der Lage ist, die Inhalte der
Schulung an seine Fahrer eigenverantwortlich weiterzugeben. Die Unternehmerschulung nimmt
etwa 4 Stunden in Anspruch. Bei Bedarf kann der Unternehmer zusätzliche Beratungsleistungen
beauftragen.


2. Mitarbeiterschulung alternativ zur Regelbetreuung

Bei Unternehmen ohne feste Betriebsstätte (nur „fahrende Mitarbeiter) bieten wir Ihnen die
bekannte „Poolbetreuung“ an. Mitarbeiter der o.g. Unternehmen können sich nach Terminvereinbarung
in den Räumen der ERGOMED oder Stützpunkten schulen lassen.
Die Mitarbeiterschulungen müssen kalenderjährlich durchgeführt werden. Fachkräfte schulen die Mitarbeiter
branchenspezifisch in ca.1-stündigen Seminaren. Der Unternehmer hat die Verpflichtung, seinen
Mitarbeitern die Teilnahme an diesen Seminaren zu ermöglichen.


3. Regelbetreuung nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Bei Unternehmen mit einer festen Betriebsstätte z.B. Werkstatt, Zentrale mit Sozialräumen etc.,
wird durch den Gesetzgeber die Regelbetreuung vorgeschrieben.

Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit beraten vor Ort im Betrieb. Die
Betriebsbegehungen werden durch einen schriftlichen Bericht und Maßnahmenkatalog dokumentiert.
Bei Unternehmen bis 20 Mitarbeitern können die gesetzlich vorgegebenen Einsatzzeiten der Fachkräfte
innerhalb von 3 Jahren erbracht werden. Das bedeutet, dass die Fachkräfte in Ihrem Unternehme
alle 3 Jahre eine Betriebsbegehung durchführen. Bei Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern erfolgt
eine jährliche Begehung durch die Fachkräfte. Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
können Betriebsbegehungen unabhängig voneinander durchführen.


Information

Bei Unternehmen, die den oben genannten Vorraussetzungen nicht entsprechen (mehr als 20 Mitarbeiter),
ist mit dem Dienst für Arbeitssicherheit und Arbeitsmedizin eine konkret auf den Betrieb zugeschnittene
Betreuungsform nach ASiG zu vereinbaren. Zur einfacheren Entscheidungsfindung, welche der angebotenen
Leistungen die für Sie gesetzlich notwendige und preislich attraktivste ist, haben wir ein Fließbild erstellt.
Bei Beantwortung der gestellten Fragen gelangen Sie automatisch zu der für Sie passenden Betreuungsleistung.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne unter der Telefonnummer 0234-94200-33 zur Verfügung.